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Thursday, January 11, 2007

Beantwortung der Bürgerinnenanfrage während der Ratsitzung im Rathaus der Stadt Herford am 8. Dezember 2006 durch den Stadtkämmerer Herrn Schürkamp

Stadt Herford Herford, den 07.12.2006
Der Bürgermeister
Dezernat 1

Fragestunde für Ratsmitglieder sowie Einwohnerinnen und Einwohner
TOP A. 2 der Sitzung des Rates am 08.12.2006

hier: Bürgerinnenanfrage der FrauenStadtgruppe Herford vom 03. November 2006

Diese Bürgerinnenanfrage wurde ungeachtet der Erkenntnisse, die in zahlreichen Besuchen der Diskothek "GO!Parc" aus‑ den verschiedensten Anlässen ‑gewonnen wurden und zu keinem Zeitpunkt zu Feststellungen der beschriebenen Art führten, zum Anlass genommen, durch Polizei und Ordnungsamt diese Diskothek gezielt diesbezüglich verdeckt zu überprüfen. Auch bei dieser Überprüfung ergaben sich keinerlei Feststellungen der vorgeworfenen Art.

Ergänzend dazu beantworte ich auf Grund eigener Erkenntnisse die Bürgerinnenanfrage wie folgt:

Zu 1.:

Was tut die Stadt Herford um minderjährige Jugendliche, die den Go‑Park als Disco besuchen und die dort mit der Sexualität Erwachsener (Barbetrieb) konfrontiert werden, mit der sie nicht gerechnet haben, was tut die Stadt Herford, um Jugendliche davor zu schützen?

Antwort:.

Die Stadt Herford erteilt für vereinzelt in der Diskothek "GO!Parc" stattfindende Erotikveranstaltungen Erlaubnisse nach § 33 a der Gewerbeordnung u.a. mit der Auflage:

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu dieser Veranstaltung zu verwehren. Hiermit fordere ich Sie besonders auf, durch Türkontrollen auf die Einhaltung des Jugendschutzes hinzuwirken.

Möglicherweise sind die Fotos vom 13. Mai 2006 an einem solchen Veranstaltungstag entstanden. In diesem Falle wäre durch die o.a. Auflage der Jugendschutz gewährleistet. Hier liegen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass andere Veranstaltungen, die den erlaubnispflichtigen Tatbestand des § 33 a der Gewerbeordnung erfüllen oder gar pornografischen Inhalts wären, in der Diskothek stattgefunden hätten. Somit werden minderjährige Jugendliche, die nicht mit erotischen Darbietungen in der Diskothek "GO!Parc" gerechnet haben, damit auch nicht konfrontiert. Selbstverständlich finden erotische Darbietungen auch nicht während Veranstaltungen für jüngeres Publikum wie "School's out sanftes'' oder "Karneval‑Veranstaltungen" statt. Zur Gewährleistung des Jugendschutzes wird die
Stadt Herford auch künftig die Genehmigung für Erotikveranstaltungen in der Diskothek „GO!Parc“ nur mit der o.a. Auflage erteilen. Zu 2.:

Wie sorgt die Stadt Herford in Zukunft dafür, dass im Go-Park das Jugendschutzgesetz eingehalten wird?

Antwort

In Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde Herford wird die Stadt Herford in Zukunft ebenso wie in der Vergangenheit die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in den Herforder Diskotheken stichprobenweise überprüfen.

Stadtkämmerer
Manfred Schürkamp

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