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Sunday, October 17, 2004

Das Gewaltschutzgesetz - Rechtliche Möglichkeiten für Frauen seit dem 1.1.2002

Das Gewaltschutzgesetz bietet folgende Möglichkeiten:
1. Platzverweis durch die Polizei
Wird die Polizei zu einem Einsatz gerufen, hat sie die Möglichkeit, den Täter der Wohnung zu verweisen; d.h. er darf sich dort nicht aufhalten. Dieser sogenannte Platzverweis gilt bis zu 7 Tagen. Der Täter muss seinen Wohnungsschlüssel abgeben. In den 7 Tagen hat die Frau die Möglichkeit, weitere Schritte in Bezug auf eine Trennung einzuleiten. Die Polizei überrreicht ihr zu ihrer Unterstützung z.B. die "Notfallkarte" mit den Telefonnummern der Frauenberatungsstelle, des Frauennotrufs und des Frauenhauses.
2. Schutzanordnungen durch Gerichte
a) Opfer von Gewalt oder Gewaltandrohung können Schutzanordnungen, sogenannte Bannmeilen, bei Gericht erwirken.
Das gilt auch für:
b) Opfer des sogenannten "Stalking", d.h. der Verfolgung, Belästigung und des Nachstellens durch eine Person, mit der die Frau nicht zusammenlebt.
3. Wohnungszuweisung durch Gerichte
Opfer von Gewaltt können - unabhängig vom Familienstand (verheiratet oder nichteheliche Lebensgemeinschaft) und unabhängig von den mietrechtlichen Eigentumsverhältnissen - einen Anspruch auf Überlassung der Wohung geltend machen (Wohnungszuweisung bis zu 6 Monaten). Dies gilt auch für Eltern-Kind-Lebensgemeinschaften.
Auskunft zum Gewaltschutzgesetz geben alle Gleichstellungsstellen im Kreis Herford, die Frauenberatungsstelle und das Frauenhaus in Herford.

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